Der Wahl-Elternabend

Alle 2 Jahre wird, spätestens 6 Wochen nach Schulanfang, in jeder Klasse der/die Elternvertreter/in sowie ein/e Stellvertreter/in gewählt, die den Elternbeirat der Klasse bilden. Dies erfolgt in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen. Wie diese Wahl abläuft und welche Formalitäten dabei zu beachten sind, regelt die Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen.

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Der neugewählte Elternbeirat

Der neugewählte Elternbeirat stellt oft bald nach der Wahl fest, dass Informationen über seine neue Aufgabe fehlen:

Nützliche Informationen gibt es bei

  • den Elternbeirats-Vorsitzenden der einzelnen Schulzweige,
  • Kreiselternbeirat
  • elternbund hessen e.V. (Informationsbroschüre „Einführung in die Elternarbeit- Der Klassenelternbeirat“ über info@elternbund-hessen.de)
  • Landeselternbeirat (Informationsbroschüre „Worüber Eltern in Hessen informiert sein sollten“ über Geschaeftsstelle@leb-hessen.de)
  • Hessisches Kultusministerium
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